Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 04/2020

BRAK fordert faires Verfahren für angeklagte türkische Kolleginnen und Kollegen

26.02.2020Newsletter

In dem Strafverfahren gegen vier türkische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in dem für den 19.2.2020 die Urteilsverkündung angesetzt war, hat sich die BRAK hinter die Kolleginnen und Kollegen gestellt. Den insgesamt 11 Angeklagten wird Mitgliedschaft in einer Terrororganisation bzw. Terrorunterstützung vorgeworfen; ihnen drohen bei Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft, den Anwältinnen und Anwälten zudem der Verlust ihrer Zulassung. Angeklagt ist u.a. der Rechtsanwalt und Amnesty International-Ehrenvorsitzende Taner Kılıç. Das Verfahren läuft bereits seit dem Jahr 2017.

Die BRAK fordert ein faires und rechtsstaatliches Verfahren für die angeklagten Kolleginnen und Kollegen. Sie beobachtet die Verfahren in der Türkei seit mehreren Jahren und hatte sich bereits Anfang 2017 in einem offenen Brief an den türkischen Justizminister Bekir Bozdağ gewandt.

Presseberichten zufolge wurde am 19.2.2020 kein Urteil verkündet. Das Verfahren wurde vielmehr vertagt, der nächste Verhandlungstag soll Anfang April stattfinden.

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