Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 05/2020

Modernisierung des Patentrechts – BRAK nimmt kritisch Stellung

12.03.2020Newsletter

Mit einem Mitte Januar vorgelegten Diskussionsentwurf für ein 2. Patentrechtsmodernisierungsgesetz möchte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Patentrecht vereinfachen und modernisieren. Der Entwurf enthält zudem auch Änderungen für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. In ihrer Stellungnahme zu dem Entwuf setzt sich die BRAK vor allem mit den geplanten patentrechtlichen Änderungen kritisch auseinander.

Die mit der Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der Unterlassungsansprüchen entgegengehalten werden kann, beabsichtigte Klarstellung begrüßt die BRAK; sie äußert aber auch eine Reihe von Bedenken. Die mit den Änderungen betreffend den Hinweisbeschluss des Patentgerichts verbundene Beschleunigung der Verfahren hält die BRAK im Ansatz für sinnvoll, jedoch mit der derzeitigen personellen Ausstattung der Patentgerichte für kaum realisierbar. Sie schlägt daher eine Alternativlösung vor. Der Einführung einer neuen Vorschrift zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im patentgerichtlichen Verfahren stimmt die BRAK uneingeschränkt zu, sie erfülle ein praktisches Bedürfnis.

Zu den im Diskussionsentwurf enthaltenen Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes gibt die BRAK zu bedenken, dass hier nicht parallel zum Patentgesetz ebenfalls der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kodifiziert wurde, obwohl die betreffenden Regelungen sich ansonsten entsprechen. Dies hält die BRAK für systemwidrig.

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