Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 06/2020

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: Gesetzentwurf vorgelegt

22.04.2020Newsletter

Eine vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingesetzte Expertenkommission hat gestern einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Damit soll das teils noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Recht der Personengesellschaften an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden. Der Reformbedarf war bereits seit Langem anerkannt; nunmehr wurde ein umfassender Regelungsentwurf vorgelegt, der neben Änderungen im BGB und HGB auch zahlreiche Folgeänderungen z.B. im Grundbuchrecht, Aktienrecht und Prozessrecht enthält. Der Entwurf bringt auch Änderungen für anwaltliche Berufsausübungsgesellschaften.

Einer der Kernpunkt ist es, die handelsrechtlichen Rechtsformen, insb. die GmbH & Co. KG, für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu öffnen. Dies hatte die BRAK in ihrem 2019 vorgestellten Eckpunktepapier zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht gefordert. Zudem sieht der Entwurf vor, dass sich in Zukunft Gesellschafter zur gemeinsamen Ausübung freier Berufe (z.B. Rechtsanwälte, Zahnärzte, Architekten) in einer Personenhandelsgesellschaft zusammenschließen können, soweit das anwendbare Berufsrecht dies zulässt; mit dem berufsrechtlichen Vorbehalt soll der mit bestimmten Berufen einhergehende Schutzbedarf zielgenau erfüllt werden können.

Weitere Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind die Einführung eines Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), ähnlich dem Handelsregister, sowie die Etablierung eines gesetzlich geregelten Beschlussmängelrechts, damit Unternehmen die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen schnell klären und lähmende Schwebezustände vermeiden können.

Die BRAK wird sich eingehend mit dem Gesetzentwurf befassen.

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