Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 07/2020

Berücksichtigung der Anwaltschaft bei Corona-Soforthilfen: BRAK bekräftigt Forderung

07.05.2020Newsletter

Von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und der zu ihrer Eindämmung beschlossenen Einschränkungen ist die Anwaltschaft ebenfalls deutlich betroffen. Die BRAK hat daher mehrfach gegenüber Bund und Ländern betont, dass auch die Anwaltschaft Zugang zu den Soforthilfen haben müsse und dass dazu die Antragsvoraussetzungen angepasst werden müssen, weil sich zwar jetzt Mandatsrückgänge zeigen, sich Umsatzeinbußen typischerweise bei Anwältinnen und Anwälten erst zeitverzögert realisieren. Das bestätigt auch die von der BRAK durchgeführte Umfrage zu den Auswirkungen der Pandemie in der Anwaltschaft. Die am 30.4.2020 publizierte Formulierungshilfe für ein Corona-Steuerhilfegesetz, mit dem die Bundesregierung u.a. Restaurants und Gaststätten steuerlich entlasten will, hat die BRAK zum Anlass genommen, ihre Forderung gegenüber dem Bundesfinanzministerium sowie gegenüber den Finanz- und Wirtschaftsministerien der Länder zu wiederholen. Den in der Formulierungshilfe enthaltenen Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 6.5.2020 beschlossen.

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