Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 08/2020

Corona-Soforthilfen: BRAK fordert Aussetzung der Befristung für Anwaltschaft

20.05.2020Newsletter

Die Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) hat die BRAK zum Anlass genommen, ihre Forderung zu wiederholen, dass auch für die Anwaltschaft effektive Maßnahmen zur Liquiditätssicherung zur Verfügung stehen müssen. Dies bekräftigte BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels in einem Schreiben vom 20.5.2020 an die Finanzminister und -senatoren sowie die Wirtschaftsminister und -senatoren des Bundes und der Länder. Darin fordert er zudem, die Befristung der Corona-Hilfen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auszusetzen.

Bereits im März und April hatte die BRAK sich wegen der Soforthilfen an Bund und Länder gewandt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wirtschaftlich deutlich von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Liquiditätsengpässe stellen sich bei ihnen typischerweise erst zeitverzögert ein; die Antragsvoraussetzungen für Soforthilfen sind daher häufig nicht erfüllbar.

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