Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 08/2020

Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte: Aktualisierte Hinweise

20.05.2020Newsletter

Auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelten die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Sie enthalten insbesondere Mindestanforderungen an die Rechnungen, für den Vorsteuerabzug, den Umgang mit Reise- und Bewirtungskosten sowie organisatorische Fragen, etwa zur Aufbewahrung von Rechnungen. Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht hat seine umfangreichen Praxishinweise dazu in aktualisierter Fassung publiziert. Überarbeitet wurden insbesondere die Ausführungen zur Ist-Versteuerung. Die Hinweise sind damit auf dem Gesetzgebungs- und Rechtsprechungsstand Mai 2020.

Informationen zu möglichen steuerlichen Erleichterungen mit Blick auf die Corona-Pandemie sind in den Hinweisen nicht enthalten; sie sind – auch für andere Steuerarten – auf der BRAK-Infoseite zusammengestellt.

Weiterführende Links: