Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 09/2020

Insolvenzverfahren: Kritik der BRAK an geplanter Publizität der Vergütungsfestsetzung für Insolvenzverwalter

04.06.2020Newsletter

Um fehlerhaften Veröffentlichungen von Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen im Insolvenzverfahren vorzubeugen und so für die Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, sieht ein jüngst publik gewordener Gesetzentwurf des Bundesrates eine Änderung von § 64 II InsO vor. Öffentlich bekanntgemacht werden sollen danach künftig der Tenor sowie die Beschlussgründe, soweit nicht ausnahmsweise schützenswerte Interessen der Beteiligten entgegenstehen; von der Veröffentlichung ausgenommen sollen die konkret festgesetzten Beträge sein. Zu dem Entwurf hat die BRAK initiativ Stellung genommen. Sie begrüßt die Gesetzesinitiative des Bundesrates, um Rechtssicherheit zu schaffen und Haftungsrisiken von Insolvenzverwaltern zu reduzieren. Indes äußert sie Bedenken gegen die vollständige Veröffentlichung der Entscheidungsgründe, insb. auch der Berechnungsgrundlage sowie der weiteren maßgeblichen Entscheidungsfaktoren des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses. Denn hierdurch kann unschwer die festgesetzte Vergütung gemäß der InsVV errechnet werden. Dadurch sieht die BRAK die Interessen von Schuldnern wie Insolvenzverwaltern beeinträchtigt und deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Publizität der Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse gehe weit über die von (kaufmännisch organisierten) Schuldnern verlangte Publizität hinaus, ohne dass hierfür rechtfertigende Gründe ersichtlich seien. Die BRAK unterbreitet daher einen alternativen Regelungsvorschlag.

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