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Anwältinnen und Anwälte sind systemrelevant – BRAK-Präsident bekräftigt Forderung

16.04.2020Newsletter

Angesichts des Beschlusses der Bundesregierung und der Landesregierungen zur Lockerung der Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie vom 15.4.2020 hat sich BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Darin fordert er, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte genauso wie die Bediensteten in der Justiz und in den Behörden und öffentlichen Einrichtungen von Bund und Ländern als systemrelevant zu behandeln und ihnen u.a. Zugang zur Kindernotbetreuung zu gewähren. Wessels bittet nachdrücklich darum, dies bei den nun notwendigen Anpassungen der Landes-Verordnungen zu berücksichtigen.

Denn die Anwaltschaft sei im Kanon aller der Rechtsordnung verpflichteten Berufe gleichrangig. Zudem bestehe gerade aus Anlass der Corona-Pandemie viel zusätzlicher Beratungsbedarf für Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Unternehmen; angesichts dessen müsse gewährleistet sein, dass die Anwaltschaft handlungsfähig sei und den Zugang zum Recht weiterhin sicherstellen könne. Ohne sie könne auch die Justiz nicht funktionieren. Dies hatte Wessels bereits Ende März in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin angemahnt.

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