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Ortung von Mobiltelefonen – BRAK äußert sich kritisch

02.04.2020Newsletter

Im Rahmen der vor wenigen Tagen beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die dem Bund zur besseren Handhabung von Pandemien ergänzende Zuständigkeiten neben den Ländern einräumt, wurde auch die Möglichkeit diskutiert, Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus infizierten Personen durch Ortung ihrer Mobiltelefone zu verfolgen.

Dazu hat sich die BRAK in einem an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz gerichteten Schreiben kritisch geäußert. Zwar sei der Grundgedanke anzuerkennen, dass die Bevölkerung bestimmte Freiheiten zurückerhalten könne, wenn sichergestellt sei, dass Infektionsketten sehr schnell erkannt und unterbrochen werden könnten. Damit gehe aber ein massiver Eingriff in Grundrechte einher. Ortung sei bislang vor allem im Polizei- und Strafprozessrecht vorgesehen und richte sich grundsätzlich gegen Personen, die einer Straftat beschuldigt werden. Die nun angedachte Ortung richte sich aber gegen Unbeteiligte, die Eingriffsqualität sei daher besonders hoch. Die BRAK appelliert daher, eine besonders sorgfältige Interessenabwägung vorzunehmen. Sie mahnt zudem erneut, dass der Rechtsstaat nach der Krise nicht von eilbedürftigen Gesetzgebungsverfahren in der Krise geprägt bleiben dürfe.

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