Steuerliche Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Folgen: Erlasse des Bundesfinanzministeriums
Während der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder verschiedene Verwaltungsregelungen getroffen und BMF-Schreiben dazu veröffentlicht. Die getroffenen Regelungen sind zum Teil auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte relevant. Sie betreffen u.a. steuerfreie Zusatzleistungen für Arbeitnehmer, Kurzarbeitergeld, den Umgang mit Verlusten und die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen sowie Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung.
Weiterführende Links:
- Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene (BMF-Schreiben vom 9.4.2020, Az.: IV C 4 -S 2223/19/10003 :003)
- Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen (BMF-Schreiben vom 09.04.2020, Az.: IV C 5 - S 2342/20/10009 :001)
- Investmentsteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie (BMF-Schreiben vom 9.4.2020, Az.: IV C 1 - S 1910/19/10079 :002)
- Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen während der Corona-Krise (BMF-Schreiben vom 23.4.2020, Az.: IV A 3 -S 0261/20/10001 :005)
- Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019 (BMF-Schreiben vom 24.4.2020, Az.: IV C 8 - S 2225/20/10003 :010)
- Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :003) (BMF-Schreiben vom 26.5.2020, Az.: IV C 4 -S 0174/19/10002 :008)
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2, BMF-Schreiben vom 19.3.2020, Az.: IV A 3 -S 0336/19/10007 :002)