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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf berufliche Selbstverwaltung: BRAK bezieht Stellung zu Gesetzentwurf

29.04.2020Newsletter

Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Tätigkeit des Bundeskartellamts und der beruflichen Selbstverwaltungsorganisationen erheblichen aus. Diese Auswirkungen möchte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft eindämmen. Innerhalb der lediglich achtstündigen Frist hat die BRAK durch ein Schreiben ihres Schatzmeisters Michael Then zu dem Entwurf Stellung genommen.

Der Entwurf sieht im Bereich der Fusionskontrolle vor, dass Prüffristen für Zusammenschlüsse von Unternehmen temporär verlängert werden. Dies sieht die BRAK kritisch: Die Wirtschaft müsse gerade in Krisenzeiten durch Strukturmaßnahmen, die der Fusionskontrolle unterliegen, flexibel und kurzfristig reagieren können. Aus ihrer Sicht sollte beim Umfang der Fristverlängerung danach differenziert werden, ob es sich um die erste Prüfungsphase oder das Hauptprüfungsverfahren handele. Im Kontext damit schlägt die BRAK zudem vor, krisenbedingte Erleichterungen für die Befreiung vom Vollzugsverbot vorzusehen.

Für die Industrie- und Handelskammern sollen mit dem Gesetzentwurf Möglichkeiten geschaffen werden, Gremiensitzungen auch ohne physische Präsenz der Mitglieder durchzuführen. Dies ist aus Sicht der BRAK nicht zu beanstanden. Sie weist jedoch auf den entstehenden Aufwand für die Anschaffung von Videokonferenztechnik und weiteren technischen Systemen hin und regt an, die Sonderregelungen auf den 31.12.2020 zu befristen, um nicht zu sehr in die vorhandene Satzungsstruktur einzugreifen.

Die BRAK hatte gegenüber Regierung und Ministerien wiederholt angeboten, zu eilbedürftigen Gesetzesvorhaben infolge der Corona-Pandemie auch sehr kurzfristig Stellungnahmen abzugeben. Den Entwurf hat das Bundekabinett in seiner Sitzung am heutigen 29.4.2020 beschlossen; er wird zeitnah durch die Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht.

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