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Funktionsfähigkeit der Arbeits-und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Epidemie: BRAK-Bedenken finden Gehör

29.04.2020Newsletter

Um die Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte auch während der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nunmehr eine Formulierungshilfe für einen von der Regierungskoalition in den Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf vorgelegt. Gegenüber dem Referentenentwurf von Mitte April enthält der jetzige Entwurf wesentliche Änderungen, welche die von der BRAK geäußerte Kritik an wichtigen Punkten berücksichtigen:

Auf den ursprünglich vorgesehenen Ausschluss der Öffentlichkeit sowie auf die Möglichkeit der Sozialgerichte, per Gerichtsbescheid anstatt nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden, wird im aktuellen Entwurf ersatzlos verzichtet. Gegen beides hatte die BRAK durch ein Schreiben ihres Präsidenten Dr. Ulrich Wessels an das BMAS erhebliche Bedenken geäußert und Alternativvorschläge unterbreitet.

Ersatzlos entfallen ist auch die ursprünglich vorgesehene temporäre Verlängerung der dreiwöchigen Klagefrist nach dem KSchG. Auch hierzu hatte die BRAK Bedenken geäußert und erläutert, weshalb eine Verlängerung nicht erforderlich sei.

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