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Aktualisierte Informationen: Corona-Soforthilfen, regionale Hotlines und Maßnahmen auf EU-Ebene

08.04.2020Newsletter

Bund und Länder bieten unterschiedliche Instrumente zur Liquiditätssicherung an, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Bürgschaften, die grundsätzlich auch der Anwaltschaft offenstehen. Sie richten sich jeweils an unterschiedliche Gruppen von Betroffenen, etwa an Freiberufler, Kleinstunternehmen oder Solo-Selbstständige, und unterscheiden sich nach Voraussetzungen und Höhe. Die BRAK hat ihre umfassende Übersicht über die Maßnahmen des Bundes und der Bundesländer aktualisiert; ergänzt wurden u.a. zahlreiche regionale Telefon-Hotlines.

Die BRAK setzt sich zudem auf politischer Ebene dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen so angepasst werden, dass auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, bei denen sich die erforderlichen Liquiditätsengpässe erst zeitverzögert einstellen, von den Hilfen profitieren können.

Neu auf der Informationsseite der BRAK ist ein Bereich mit Informationen zu den verschiedenen Maßnahmen und Strategien der Europäischen Union zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Er bietet insbesondere einen Überblick über die Verordnung über die Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise sowie über die Verordnung zur Ausweitung des Anwendungsbereichs des EU-Solidaritätsfonds, zum Europäischen Instrument für Kurzarbeit und zur Implementierung der Leitlinien zum Grenzmanagement.

Aktualisiert wurden zudem die Übersicht über die Verordnungen und Erlasse des Bundes und der Länder aus Anlass der Corona-Pandemie.

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