Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2021 v. 20.05.2021

Rechtsstaat auf dem Pandemie-Prüfstand: BRAK-Präsident Wessels in der ZAP

20.05.2021

Das Coronavirus bedroht seit über einem Jahr nicht nur die Gesundheit der Menschen und häufig – auch bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten – auch die wirtschaftliche Existenz. Die Pandemie hat vielmehr auch Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und auf die Gesetzgebungsverfahren. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels legt in seiner Kolumne in der aktuellen ZAP den Finger in die Wunden: Er erörtert, welche Auswirkungen der nahezu völlige Stillstand der Rechtspflege zu Beginn der Pandemie hatte. Hierzu erhielt die BRAK umfassendes Feedback aus der Anwaltschaft. Wessels fordert: Die Arbeitsfähigkeit der Gerichte muss auch in Krisensituationen durchgängig gewährleistet bleiben. Hierzu müsse u.a. das Verfahrensmanagement verbessert und Videoverhandlungen konsequent genutzt werden. Nur so lasse sich sicherstellen, dass der Zugang zum Recht auch während einer Pandemie gewährleistet bleibt.

Als weitere Schattenseite habe sich, so Wessels, das Gesetzgebungsverfahren in der Krise erwiesen, das die BRAK sehr genau beobachtet habe. Bei aller Eilbedürftigkeit getroffener Maßnahmen müssten Regeln eingehalten werden: Die Gewährleistung ordnungsgemäßer Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung der notwendigen Akteure – und dies in einem angemessen Zeitrahmen. Stellungnahmefristen von zwei Tagen seien nicht zumutbar und verhinderten sachgerechte Entscheidungsfindungen. Auch in der Krise müsse die Gewaltenteilung beachtet werden. Deckmantelgesetzgebung verbiete sich. Es sei nicht hinnehmbar, in die Krisengesetzgebung andere Gesetzesänderungen „hineinzumogeln“, obwohl sie in keinerlei Zusammenhang mit der Krise stehen. In Pandemiezeiten sei eine transparente Gesetzgebung wichtiger denn je.

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