Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 02/2021 v. 27.01.2021

BRAK begrüßt geplante Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

27.01.2021

Die BRAK hat sich positiv zu dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mitte Dezember 2020 vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) geäußert. Die Richtlinie zielt darauf, mittels digitaler Instrumente die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit zu vereinfachen. Dazu sieht sie u.a. die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung vor. Die BRAK begrüßt, dass zukünftig ermöglicht werden soll, Kapitalgesellschaften vollständig online zu gründen und eintragen zu lassen, Zweigniederlassungen zu registrieren und Gesellschaftsdokumente bei den zuständigen Registern online einreichen zu können. Aus ihrer Sicht wird die Erfüllung von Publizitäts- und Veröffentlichungspflichten mit den beabsichtigten Neuregelungen für Beglaubigungen spürbar erleichtert. Die BRAK regt zudem an, eine Online-Gründung auch für sog. Kleine Aktiengesellschaften zuzulassen.

Die Digitalisierungsrichtlinie ist aufgrund der von Deutschland gezogenen Verlängerungsoption bis zum 1.8.2022 umzusetzen.

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