Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 23/2021

Strafprozess: BRAK fordert Video-Dokumentation der Hauptverhandlung

Die BRAK hält eine Bild-Ton-Aufzeichnung der gesamten Hauptverhandlung für die angemessene Form der Hauptverhandlungsdokumentation.

18.11.2021Newsletter

 

Dies hat sie in ihrer Stellungnahme zum Bericht der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Expertinnen- und Expertengruppe zur Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ausgeführt. Eine Modernisierung der Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen hält die BRAK für überfällig; es sei dringend geboten, dass der Gesetzgeber hierfür die nötigen Infrastrukturmaßnahmen ergreife und die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffe.

Ideal ist aus Sicht der BRAK ein stationäres Mehrkamera-System, das sowohl sämtliche Verfahrensbeteiligten als auch den Verhandlungssaal in Gänze erfasst, wobei die Zahl der Kameras abhängig von darstellbaren Kosten bestimmt werden könnte. Die audiovisuelle Dokumentierung müsse automatisch simultan transkribiert und auf Monitore im Verhandlungssaal eingespielt werden.

In ihrer Stellungnahme befasst die BRAK sich ferner ausführlich mit den weiteren von der Expert:innengruppe untersuchten Aspekten, insbesondere mit der Verwendung der Hauptverhandlungs-Dokumentation im Revisionsverfahren, mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten sowie mit der Frage, ob die Dokumentation einen Wechsel von Richter:innen bzw. Verteidiger:innen vereinfachen kann. Auch zu Fragen der technischen und organisatorischen Umsetzung äußert die BRAK sich.

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