Corona-Arbeitsschutzverordnung: Informationen der BRAK
Zu der am 27.1.2021 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat der Ausschuss Arbeitsrecht der BRAK praktische Hinweise erarbeitet. Darin stellt er unter anderem dar, was Arbeitgeber konkret in Bezug auf die Ermöglichung und konkrete Ausgestaltung von Arbeiten im Homeoffice, aber auch in Bezug auf Schutzmaßnahmen im Betrieb bzw. in der Kanzlei zu beachten hat.
Weiterführende Links:
- BRAK-Informationen des Ausschusses Arbeitsrecht (Stand: Dezember 2021) (Aktualisiert am 18.02.2022)