Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 04/2021 v. 25.02.2021

Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds: BRAK äußert Skepsis

25.02.2021

Die Bundesregierung hat am 10.2.2021 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz soll das Insolvenzsicherungssystem für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen grundsätzlich neu geregelt werden. Kern des Vorhabens ist, dass sich ab November 2021 Anbieter von Pauschalreisen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) über einen Reisesicherungsfonds gegen Insolvenz absichern müssen. Dazu enthält der Entwurf Regelungen u.a. zum Fondsvermögen und zur Sicherheitsleistung und sieht eine Streichung der bisherigen Haftungsbegrenzung für Kundengeldabsicherer (§ 651r BGB) vor; stattdessen wird eine Haftungsbegrenzung auf 22 % des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters vorgesehen. Die BRAK befasste sich in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf aufgrund der sehr knapp bemessenen Frist nur mit dieser Haftungsbegrenzung und äußert insoweit Skepsis. Die Haftungsbegrenzung genüge zwar wohl den Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie, jedoch sei eine Datengrundlage für eine Begrenzung in dieser Höhe nicht erkennbar.

Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag übermittelt und dort beraten. Die BRAK wird sich im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens noch mit den weiteren vorgesehenen Regelungen befassen.

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