Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 04/2021 v. 25.02.2021

Online-Umfrage zum beA gestartet

25.02.2021

Ab dem 1.1.2022 gilt die allgemeine aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für die Einreichung von Schriftsätzen bei Gericht. Um für alle am elektronischen Rechtsverkehr beteiligten Akteure die zu erwartenden Datenmengen prognostizieren zu können, führt die BRAK derzeit eine Online-Umfrage durch. Abgefragt wird dabei unter anderem, wie oft Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihr beA bereits jetzt nutzen, wie viele Nachrichten sie pro Klageverfahren versenden und welche Art von Internetanschluss sie dazu nutzen.

Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind herzlich dazu eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs und zur Gestaltung eines reibungslosen Übergangs zur aktiven beA-Nutzungspflicht.

Die Teilnahme dauert ca. 7 Minuten und erfolgt selbstverständlich anonym; sie ist noch bis zum 5.3.2021 möglich.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Teilnahme!

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