Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 05/2021 v. 10.03.2021

BND-Gesetz und Bundespolizei-Gesetz: BRAK mahnt Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit an

10.03.2021

Die BRAK hat sich in zwei aktuellen Gesetzgebungsvorhaben, die den Bundesnachrichtendienst sowie die Bundespolizei betreffen, für den Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit stark gemacht. Mit ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei wollen die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2016 zum Gesetz über das Bundeskriminalamt umsetzen. Das BVerfG hatte darin Regelungen zum Schutz von Berufsgeheimnisträgern angemahnt und Anforderungen an deren Ausgestaltung definiert. Diese gelten auch für den Bereich der Bundespolizei. In einem Schreiben an die rechtspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen moniert BRAK-Vizepräsident André Haug, dass in dem Entwurf leider keine einzige Regelung enthalten sei, die den Schutz von Berufsgeheimnissen – und namentlich des Mandatsgeheimnisses – entsprechend dieser Vorgaben gewährleiste. Dies gefährde das Funktionieren des Rechtsstaates und führe überdies dazu, dass das Gesetz einer Überprüfung durch das BVerfG nicht standhielte. Haug appelliert daher eindringlich, den Schutz von Berufsgeheimnissen auch im Anwendungsbereich des Bundespolizeigesetzes zu gewährleisten.

Ebenfalls der Umsetzung von Vorgaben des BVerfG dient das nunmehr als Regierungsentwurf vorliegende Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes. Das BVerfG hatte in seiner Entscheidung zur strategischen Auslands-Telekommunikationsüberwachung u.a. auch die Schutzbedürftigkeit von Vertraulichkeitsbeziehungen – etwa im Anwaltsmandat – angemahnt. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte die BRAK zum Schutz von – insbesondere anwaltlichen – Vertraulichkeitsbeziehungen weitere Einschränkungen und Konkretisierungen sowie weitergehende Befugnisse des Kontrollorgans gefordert und konkrete Formulierungsvorschläge unterbreitet. In einem Schreiben an die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestags hat BRAK-Vizepräsident André Haug nun erneut betont, dass der Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen mit Blick auf das Mandatsgeheimnis verfassungsrechtlich und rechtsstaatlich dringend geboten sei. Dies hätten auch mehrere der in der Anhörung des Innenausschusses am 22.2.2021 befragten Experten gefordert. Er appelliert daher auch in Bezug auf das BND-Gesetz dringend, sicherzustellen, dass Berufsgeheimnisse, ebenso wie die Kommunikation des Anwalts mit seiner Kanzlei, auch und gerade im Anwendungsbereich des BNDG entsprechend der verfassungs-rechtlichen Vorgaben geschützt werden müssen.

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