Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 05/2021 v. 10.03.2021

BRAK-Kritik an Plänen zur Neuregelung von Interessenkollisionen

Echo in der JUVE fand die von der BRAK geäußerte Kritik an den Plänen für eine Neuregelung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen.

10.03.2021

Dieses soll nach dem Entwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften durch ein Tätigkeitsverbot ergänzt werden, wenn ein Anwalt aus einem anderen Mandat „sensibles Wissen“ erlangt hat, dessen Verwendung in Widerspruch zu den Interessen des früheren Mandanten stehen könnte. JUVE reflektiert die aus systematischen und praktischen Gründen ablehnende Position der BRAK zu diesem Regelungsentwurf. Vom Anwalt als Organ der Rechtspflege könne man annehmen, dass er seine Verschwiegenheitspflicht halte; es gehe zu weit, zur Absicherung dieser Verschwiegenheitspflicht vorbeugend die Niederlegung von Mandaten bzw. das Verbot des Tätigwerdens anzuordnen. Die Anwaltschaft dürfe nicht als abstrakte Gefahr für ihre Mandantschaft behandelt werden.

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