Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 08/2021 v. 22.04.2021

BRAK setzt sich für Anwaltschaft in Belarus ein

22.04.2021

Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte in Belarus werden nach Informationen der BRAK seit August 2020 in der Ausübung ihres freien Berufs teils erheblich behindert. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels hat in Schreiben an den belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko sowie an Bundesaußenminister Heiko Maas und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht seine Bestürzung über die Situation der Anwaltschaft in Belarus geäußert und dringend gebeten, die Unabhängigkeit der Anwaltschaft zu wahren.

Akut hat sich die Situation der Anwaltschaft nun durch einen geplante Änderung des „Gesetzes über die Anwaltschaft und die anwaltliche Tätigkeit in der Republik Belarus“ verschärft. Aus verschiedenen Quellen wurde der BRAK zugetragen, dass Kolleginnen und Kollegen, die Vertreter der Opposition verteidigt hatten, Schikanen seitens der Strafverfolgungsbehörden und der Sicherheitskräfte erfahren. Ihre Kanzleien wurden durchsucht, sie selbst befinden sich in Untersuchungshaft oder stehen unter Hausarrest, ihre Kommunikation mit Mandanten wurde unterbunden, einigen wurde die Anwaltszulassung entzogen. Zudem soll im Anwaltsgesetz die Berufsausübung in Einzelkanzleien und Anwaltsbüros verboten werden, sie soll nur noch in sog. „juristischen Konsultationen“ zulässig sein; Anwärter auf den Anwaltsberuf sollen künftig mit dem Justizministerium abgestimmt werden müssen. Die ohnehin schon starke Kontrolle der Anwaltschaft durch das Justizministerium wird hierdurch verschärft.

Die BRAK hat daher eindringlich darum gebeten, die Verfolgung der Rechtsanwält*innen und die Behinderung ihrer Tätigkeit zu unterbinden und von den geplanten Änderungen des „Gesetzes über die Anwaltschaft und die anwaltliche Tätigkeit“ Abstand zu nehmen.

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