Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 08/2021 v. 22.04.2021

Bundesweite Standards für Videoverhandlungen: BRAK nimmt Stellung

22.04.2021

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet derzeit gemeinsam mit den Bundesgerichten und den Justizverwaltungen der Länder einen bundesweiten Standard für Videoverhandlungen. Dieser soll die Grundlage für einen serverbasierten Videokonferenzdienst für die deutsche Justiz bilden, der allen an einer Verhandlung Beteiligten einen niedrigschwelligen und bundesweit einheitlichen Zugang ermöglicht und zugleich die besonderen Vorgaben des Föderalismus berücksichtigt. Auf Anfrage des Ministeriums hat die BRAK die Anforderungen der Anwaltschaft an einen bundesweiten Standard für Videoverhandlungen dargelegt.

Die BRAK begrüßt, dass ein bundesweit einheitliches System geschaffen werden soll. Hierbei könne auf bereits vorhandene Videokonferenzsysteme zurückgegriffen werden, die ggf. an die speziellen Anforderungen der Rechtspflege anzupassen sind.

Sie regt an, zur sicheren Authentifizierung für die Anwaltschaft einen Zugang über das beA-Portal vorzusehen, wie er bereits jetzt für die Beantragung der Corona-Überbrückungshilfen genutzt wird und künftig für den Zugang zum Akteneinsichtsportal der Justiz vorgesehen ist. So könne das ohnehin vorhandene beA-Portal als einheitlicher Zugang für die Anmeldung an Videokonferenzsystemen genutzt werden, der u.a. eine sichere Authentifizierung und den Nachweis der Anwaltseigenschaft ermöglicht.

Wünschenswert wäre aus Sicht der BRAK ferner, dass das Videokonferenzsystem einen „geschützten Raum“ zur Verfügung stellt, den Rechtsanwält*innen zum Austausch mit ihrer Mandantschaft oder auch für Vergleichsverhandlungen nutzen können. Ferner sollte es möglich sein, Unterlagen während der Videoverhandlung zu präsentieren und den Parteien sowie ihren Prozessbevollmächtigten zur Verfügung zu stellen.

Schließlich fordert die BRAK eine angemessene technische Ausstattung der Sitzungssäle, die Wahrung der Öffentlichkeit der Verhandlung sowie die besondere Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei Zeugenvernehmungen. Außerdem müsse die Justiz einen technischen Support gewährleisten.

Weiterführende Links: