Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 09/2021 v. 05.05.2021

Maskenpflicht an Thüringer Schulen: BRAK und RAK Thüringen verurteilen Drohungen gegenüber Staatsanwaltschaft

05.05.2021

Die BRAK und die RAK Thüringen haben sich entschieden gegen Drohungen gewandt, denen sich die Thüringer Justizbehörden infolge der von ihnen geführten Ermittlungen gegen einen Richter des AG Weimar ausgesetzt sehen. Dieser hatte als Einzelrichter in einer Familiensache zwei Schulleitungen untersagt, eine Maskenpflicht für die beiden Kinder der betreffenden Familie anzuordnen; dies begründete er mit einer Gefährdung des Kindeswohls. Die Entscheidung, die das VG Weimar und das Thüringer Bildungsministerium für offensichtlich rechtswidrig halten, hatte in den Medien großes Aufsehen erregt. Das Ministerium hat zwischenzeitlich Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den entscheidenden Richter. Nach Informationen der BRAK und der RAK Thüringen erhält die Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren leitet, Drohungen und wird massiv unter Druck gesetzt.

Neben öffentlichen Protesten vor Gerichtsgebäuden und Justizzentren in Weimar und Erfurt wurden auch mehrere Rechtsanwaltskammern aufgefordert, Widerstand gegen die Ermittlungen zu leisten. BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels und Jan-Helge Kestel, Präsident der RAK Thüringen, verurteilen die Drohungen gegenüber der Staatsanwaltschaft entschieden. Bei allem Verständnis dafür, dass ein Urteil oder eine Ermittlung im Einzelfall – ob berechtigt oder nicht – nicht auf Akzeptanz stößt, müssen doch rechtsstaatliche Grenzen beachtet werden. Eine Bedrohung der Justizbehörden sei mit dem Wesen eines Rechtsstaats unvereinbar und dürfe nicht toleriert werden. Es sei auch nicht Aufgabe der BRAK oder der Rechtsanwaltskammern, Widerstand gegen einzelne Ermittlungsverfahren zu leisten oder Urteile eines Amtsgerichts zu bewerten.

Weiterführende Links: