Nachrichten aus Berlin | Sondernewsletter v. 23.07.2021

Steuerliche Hilfen für vom Hochwasser Betroffene

23.07.2021

Die Finanzministerien der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben in Steuererlassen Möglichkeiten geschaffen, um die vom Hochwasser Geschädigten finanziell zu entlasten. Unter anderem können fällige Steuern gestundet und Vorauszahlungen herabgesetzt werden; die Finanzämter können auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden sowie für Wiederbeschaffungen und Wiederaufbaumaßnahmen können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Außerdem soll die Abzugsfähigkeit von Spenden großzügiger gestaltet werden.

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