Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2019 v. 14.06.2019

Jährlicher Bericht zur Menschenrechtscharta - Europäische Kommission

14.06.2019Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 05. Juni 2019 ihren jährlichen Bericht dazu veröffentlicht, wie die EU- Institutionen und die Mitgliedstaaten die EU- Grundrechtecharta umsetzen.

Der Grundrechtsschutz hat sich demnach in den letzten Jahren verbessert, auch wenn die Charta ihr volles Potential noch nicht ausschöpfen kann. Der Bericht nennt als wichtiges Thema unter anderem das Recht auf anwaltlichen Beistand.

Eine Schlüsselinitiative sei zudem der Whistleblower- Schutz als Beitrag zur Stärkung der Meinungsfreiheit in Europa. Der Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien sei demnach von grundlegender Bedeutung für die Wahrung der Medienfreiheit und der Kontrollfunktion des investigativen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft. Als weitere wichtige Vorhaben werden von der Kommission unter anderem die Stärkung des Wahlrechts in einem Umfeld von Desinformation, Minderheitenrechte und ein die Grundrechte wahrender Umgang mit künstlicher Intelligenz genannt. Die Charta feiert dieses Jahr ihren zehnten Geburtstag.

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