Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2019 v. 14.06.2019

Stellungnahme zur Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen - BRAK

14.06.2019Newsletter

Die BRAK hat am 22. Mai 2019 eine Stellungnahme zu den öffentlichen Konsultationen zur Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen abgegeben.

Die Konsultationen der Europäischen Kommission erfolgten im Rahmen der Evaluation der Wirksamkeit und Effizienz der Verordnung über die vertikale Gruppenfreistellung im Rahmen des Art. 101 Abs. 3 AEUV (Vertikal-GVO) und der dazugehörigen Leitlinien. Die gesammelten Informationen dienen der Kommission als Grundlage für die Bewertung und Entscheidung der Frage, ob die am 31. Mai 2022 auslaufende Vertikal-GVO überarbeitet und verlängert werden soll. 

In der Stellungnahme spricht sich die BRAK für eine Verlängerung der Geltung der Vertikal-GVO aus. Nach dieser können Unternehmen, die auf vertikal unterschiedlichen Märkten tätig sind, von dem Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV ausgenommen werden. Nach Auffassung der BRAK wird durch die Vertikal-GVO und die dazugehörigen Leitlinien Rechtssicherheit geschaffen. Nichtsdestotrotz fordert die BRAK die Kommission zu einer Überarbeitung der Leitlinien auf, da diese sprachliche Ungenauigkeiten enthielten sowie Entwicklungen in der Digitalwirtschaft nicht berücksichtigten. Zudem regt die BRAK an, die Sichtweise in Bezug auf die in Art. 101 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Legalausnahmen in künftigen Leitlinien zu präzisieren.

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