Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2019 v. 14.06.2019

Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung - Rat

14.06.2019Newsletter

Am 06. Juni 2019 hat der Rat die Europäische Kommission zum weiteren Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung aufgefordert. In seinen Schlussfolgerungen beauftragt der Rat die Kommission, weitere Informationen zusammenzutragen und gezielte Konsultationen durchzuführen, hin zu etwaigen künftigen Gesetzgebungsinitiativen.

Der Rat hat bereits in seinen Schlussfolgerungen vom 23. Juni 2017 hervorgehoben, wie wichtig es für eine wirksame Bekämpfung von schwerer Kriminalität einschließlich Terrorismus ist, die Verfügbarkeit von Daten sicherzustellen.  Im April 2017 wurde ein Reflexionsprozess zum Thema Vorratsdatenspeicherung zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung eingeleitet. Vorangegangen sind zudem die EuGH - Urteile in Digital Rights gegen Irland und Tele2. In diesen hat der EuGH festgestellt, dass die Mitglieder keine Vorschriften erlassen dürfen, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung nach sich ziehen würden. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein wesentliches Instrument für die Ermittlungen in Fällen schwerer Kriminalität, jedoch ergeben sich in diesem Zusammenhang auch zahlreiche Problematiken um Grundrechte und Grundfreiheiten, die letztlich auch das Anwaltsgeheimnis betreffen können.

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