Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2019 v. 31.10.2019

Schutz der anwaltlichen Meinungsfreiheit - EGMR

31.10.2019Newsletter

In der Rechtssache L.P. und Carvalho v. Portugal (24845/13 und 49103/15) hat der EGMR am 8. Oktober 2019 die anwaltliche Meinungsfreiheit gestärkt.

Die Anwälte hatten Richtern in zwei verschiedenen Fällen in Portugal unangemessenes sowie einmal diffamierendes und diskriminierendes Verhalten vorgeworfen. In dem einen Fall hatte der Rechtsanwalt einer Richterin in einem Beschwerdebrief eine große Vertrautheit mit dem Anwalt der Gegenseite vorgeworfen. Im zweiten Fall hatte der Anwalt der Richterin auf Geheiß seines Mandanten hin in einer Strafanzeige eine rassistisch motivierte Diskriminierung vorgeworfen und Schadensersatz für seinen Mandanten gefordert. Im Gegenzug wurden beide Anwälte wegen Diffamierung und Ehrverletzung zu Geldstrafen verurteilt.

Der EGMR entschied nun, dass dies in beiden Fällen einen Verstoß gegen Artikel 10 EMRK darstellt. So seien jeweils legitime Ziele verfolgt worden, nämlich den Ruf der Richterinnen zu schützen und die Autorität und Unparteilichkeit der Justiz zu wahren. Jedoch seien die Feststellungen nicht ausreichend gewesen und sie hätten auch keinem dringenden sozialen Bedürfnis entsprochen. Daher sei die Verurteilung der Anwälte unverhältnismäßig gewesen.

Insbesondere sei die Kritik an der Richterin im ersten Fall im Rahmen des Erwartbaren, damit nicht rufschädigend und ferner nicht öffentlich erfolgt. Im zweiten Fall habe der Anwalt alleine die Interessen seines Mandanten vertreten und damit nicht gegen die Regeln der Berufsethik verstoßen. Durch die verhängten Geldstrafen schließlich sei die anwaltliche Meinungsfreiheit verletzt worden. Die Strafen in Höhe von 5.000 € bzw. 10.000 € seien ferner unverhältnismäßig gewesen.

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