Zugänglichkeit von Verfahrensdokumenten - EuGH
Der EuGH macht ab sofort nicht vertrauliche Verfahrensdokumente und rechtswissenschaftliche Dokumente auf seiner Website frei zugänglich.
Die Dokumente stammen aus der Datenbank des Justiziellen Netzwerks der EU (JNEU), einer Plattform für den sicheren Austausch zwischen den am JNEU beteiligten Gerichten. Da die auf dieser Plattform zur Verfügung gestellten Informationen von großer Relevanz für die Entwicklung und Kohärenz des Unionsrechts sind, wird für diese nunmehr auf der Curia-Website ein extra Bereich eingerichtet. Damit wird ein direkter Zugang zu Vorabentscheidungsverfahren und Vorlageentscheidungen, zu Entscheidungen nationaler Gerichte, die von den Verfassungsgerichten und obersten Gerichten der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Relevanz für das Unionsrecht ausgewählt wurden (nur in englischer und französischer Sprache) sowie zu verschiedenen Dokumenten wissenschaftlicher oder pädagogischer Natur gewährleistet, die von den am JNEU beteiligten Gerichten erstellt wurden. Damit soll auch eine bessere gegenseitige Kenntnis der Rechtsordnungen und Rechtssysteme der Mitgliedstaaten insbesondere im Hinblick auf die Rechtsvergleichung gefördert werden.
Weiterführender Link:
- Pressemitteilung des EuGH (November 2019)