Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2019 v. 29.11.2019

Haftung und neue Technologien

29.11.2019Newsletter

Die Expertengruppe für Haftung und neue Technologien, die von der Kommission im Sommer 2018 eingesetzt wurde, hat Ende November ihren Bericht zu Haftungsfragen im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (Liability for Artificial Intelligence and other emerging digital technologies) veröffentlicht.

Durch die neuen Technologien, die Chancen aber auch Gefahren mitbringen, stellen sich Fragen gerade auch im Bereich des Haftungsrechts. Auf EU-Ebene gibt es hierzu die Produkthaftungsrichtlinie. Die Expertengruppe kommt zu dem Schluss, dass die geltenden Haftungsregelungen in den Mitgliedstaaten wenigstens für einen Grundschutz für Schäden, die im Zusammenhang mit neuen Technologien entstanden sind, sorgen. Allerdings können durch die spezifischen Charakteristika dieser KI-Technologien wie selbstlernende Anwendungen, Schäden entstehen, die eine Kompensation schwierig machen, oder es kann zu Problemen in der Zurechnung kommen. Deswegen müssen Modifikationen vorgenommen werden. Die Expertengruppe schlägt beispielsweise vor, eine strict liability für Personen einzuführen, die KI-Anwendungen mit erhöhtem Schadensrisiko führen. Wo ein Diensteanbieter ein höheres Maß an Kontrolle hat als der Nutzer der Anwendung, soll dies bei der Zurechnung berücksichtigt werden. Eine Person, die eine KI-Anwendung mit einem gewissen Maß an Autonomie führt, soll nicht anders behandelt werden als wenn der Schaden durch einen menschlichen Helfer entstanden wäre.

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