Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2019 v. 21.02.2019

Arbeitspapiere des LIBE-Ausschusses zu E-Evidence

21.02.2019Newsletter

Die Berichterstatterin des LIBE-Ausschusses des EP zur e-Evidence-Verordnung, Birgit Sippel (S&D, DE), hat in der vergangenen Woche ein zweites und drittes Arbeitspapier vorgelegt. Im zweiten Arbeitspapier geht es vor allem um die umstrittene Wahl von Artikel 83 (1) EUV als Rechtsgrundlage. Eines der Hauptprobleme, die sich im Zusammenhang mit der e-Evidence-Verordnung stellen, ist die Tatsache, dass hier nicht Mitgliedstaaten untereinander, sondern Mitgliedstaaten mit privaten Dienstleistern auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaates kooperieren. Es ist umstritten, ob diese Konstellation von der Rechtsgrundlage erfasst wird. Außerdem wird erörtert, in wieweit die bereits bestehende EU-Gesetzgebung den fraglichen Bereich abdeckt. Im dritten Arbeitspapier geht es um die Rolle der privaten Dienstanbieter. Das Arbeitspapier behandelt Themen wie den Bewertungsspielraum, insbesondere bezüglich Grundrechtsverletzungen, der den Anbietern zukommt. Außerdem werden Übermittlung und Authentizität der Order sowie Probleme um Kosten, duale Strafbarkeit und Haftung und Sanktionen behandelt.

Weiterführende Links:

2. Arbeitspapier (A)(B) (Februar 2019)

3. Arbeitspapier (A)(B) (EN) (Februar 2019)