Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2019 v. 21.02.2019

Einigung über Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes

21.02.2019Newsletter

Am 12. Februar 2019 haben sich Vertreter des EP und des Rats über neue EU-Urheberrechtsbestimmungen geeinigt. Darin werden Kreative und Verleger gestärkt und die Meinungsfreiheit geschützt.

So sollen neue Anreize für Internetplattformen geschaffen werden, die Arbeit von Künstlern und Journalisten zu bezahlen. Bestimmte Inhalte sollen frei geteilt werden, Nachrichtenartikel in sehr kurzen Auszügen verlinkt werden können. Erlaubt ist zudem weiterhin das Hochladen geschützter Werke für Zwecke wie Zitieren, Kritik oder Karikatur. Es soll zudem weniger Auflagen für Startups geben. Direkt betroffen sind Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook und Google News.

Als nächstes müssen der Rat und das Plenum des EP zustimmen. Der finale Text ist noch nicht veröffentlicht.

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