Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2019 v. 21.02.2019

Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen - vorläufige Einigung EP und Rat

21.02.2019Newsletter

Am 7. Februar 2019 haben der Rat und das EP eine vorläufige Einigung über den Richtlinienvorschlag über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union erzielt. Mit dem als Teil der europäischen Säule sozialer Rechte seitens der Europäischen Kommission veröffentlichten Richtlinienvorschlag soll auf die aktuellen Herausforderungen reagiert werden, die sich aus der demographischen Entwicklung, der Digitalisierung sowie neuen Beschäftigungsformen ergeben.

Vom Richtlinienvorschlag erfasst werden Arbeitnehmer in sog. atypischen Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Arbeitnehmer über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Weiterhin werden Mindestrechte für Arbeitnehmer festgelegt. Die vorläufige Einigung muss vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats (AStV) bestätigt werden. Danach muss eine formelle Abstimmung sowohl im EP als auch im Rat erfolgen.

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