Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 4/2019 v. 21.02.2019

Verordnung zur Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden in Kraft

21.02.2019Newsletter

Die Verordnung zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union ist am 16. Februar 2019 in Kraft getreten. In einem EU-Land ausgestellte öffentliche Urkunden (z. B. Geburts- und Heiratsurkunden oder Urkunden zur Bescheinigung der Vorstrafenfreiheit) sind nun auch ohne Echtheitsvermerk (Apostille) von den Behörden in einem anderen Mitgliedstaat als echt anzuerkennen.

Außerdem wird durch die Verordnung die Pflicht abgeschafft, in jedem Fall eine beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Übersetzung der öffentlichen Urkunden beizubringen. Stattdessen stehen mehrsprachige Standardformulare in allen EU-Sprachen zur Verfügung, die den öffentlichen Urkunden als Übersetzungshilfe beigefügt werden können. Zur Unterbindung von Betrug kann bei berechtigten Zweifeln die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bei der ausstellenden Behörde des anderen EU-Mitgliedstaats über eine bestehende IT-Plattform geprüft werden. Die Anerkennung der Wirkung einer öffentlichen Urkunde unterliegt weiterhin dem nationalen Recht des EU-Landes, in dem die betreffende Person das Dokument vorlegt.

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