Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften – Allgemeine Ausrichtung des Rats
Die im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats vereinigten Botschafter der Mitgliedstaaten haben sich am 1. März 2019 auf den Standpunkt des Rats zu dem Richtlinienentwurf zur Änderung von vier bestehenden EU-Richtlinien zum Schutz der Verbraucherinteressen (Omnibus-Richtlinie) geeinigt. Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG, die Verbraucherrechtsrichtlinie 2011/83/EU, die Richtlinie über unlautere Vertragsbedingungen 93/13/EWG und die Richtlinie über Preisangaben 98/6/EG. So werden u.a. Vorschriften über Sanktionen für diese Richtlinien harmonisiert, individuelle Rechtsbehelfe für Verbraucher vorgesehen, die durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt werden sowie mehr Transparenz für die Verbraucher auf Online-Marktplätzen geschaffen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rats (März 2019)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 35/2018 (Oktober 2018)
- Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission (April 2018)
- Siehe auch Nachrichten aus Brüssel 02/2019, 16/2018, 14/2018