Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 6/2019 v. 22.03.2019

Rat vereinbart Standpunkt zu Richtlinie über die Bestellung von Vertretern für die Beweiserhebung

22.03.2019Newsletter

Neben der e-Evidence-Verordnung, durch die neue Instrumente für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln eingeführt werden sollen, ist auch eine Richtlinie zur Anwendung dieser Instrumente auf dem Wege. Dazu hat der Rat am 08.März 2019 seinen Standpunkt vereinbart.

Die Richtlinie enthält Regeln für die Bestellung der Rechtsvertreter der Dienstanbieter, deren Aufgabe es ist, die Anordnungen, die durch die Verordnung eingeführt werden, entgegen zu nehmen und darauf zu reagieren. Bisher gab es keine Verpflichtung für Dienstanbieter aus Drittländern, physisch in der Union präsent zu sein, wenn sie dort Dienste erbringen. Die Vertreter können zudem auch für Verfahren im Inland herangezogen werden.

Durch die Richtlinie soll unter anderem der Standort des Vertreters bestimmt werden. Sie sieht zudem die gesamtschuldnerische Haftung der Dienstanbieter und ihrer Vertreter im Falle von Verstößen vor. Die Vertreter sollen auch für andere als elektronische Beweise herangezogen werden können. Zur Umsetzung der Richtlinie sind 18 Monate vorgesehen, damit die Vertreter bei Inkrafttreten der Verordnung sechs Monate später einsatzbereit sind.

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