Richtlinienvorschlag über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
In den interinstitutionellen Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen konnte am 13. März 2019 zwischen dem EP und dem Rat der Europäischen Union eine vorläufige Einigung erzielt werden.
Es sollen wirksame Garantien eingeführt werden, um grenzüberschreitende Geschäfte zu verhindern, die für missbräuchliche, betrügerische oder kriminelle Zwecke bestimmt sind. Weiterhin wird geregelt, dass die zuständigen Behörden für die Ausstellung von Voroperationsbescheinigungen an Unternehmen zuständig sind, aus denen hervorgeht, dass alle Verfahren und Formalitäten in dem Mitgliedstaat ordnungsgemäß abgeschlossen wurden. Arbeitnehmer, Gläubiger und Aktionäre werden geschützt.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Europäischen Kommission (März 2019)
- Richtlinienvorschlag über Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung (August 2018)
- Siehe hierzu Nachrichten aus Brüssel 02/2019, 19/2018, 08/2018