Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 6/2019 v. 22.03.2019

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland – Kommission leitet nächste Schritte ein

22.03.2019Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 7. März 2019 die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG eingeleitet. Die Richtlinie wurde 2013 durch die die Richtlinie 2013/55/EU modifiziert und musste bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Kommission hat nun mit Gründen versehene Stellungnahmen an 24 Mitgliedstaaten übermittelt. Ihrer Ansicht nach entsprechen die nationalen Rechtsvorschriften und die Rechtspraxis dieser Staaten nicht den Anforderungen der Richtlinie. In Bezug auf Deutschland kritisiert die Kommission insbesondere die Verhältnismäßigkeit der sprachlichen Anforderungen, die Transparenz und Verhältnismäßigkeit bei regulatorischen Hindernissen, die Möglichkeit des partiellen Zugangs zu einer Berufstätigkeit sowie die Umsetzung des sogenannten Vorwarnmechanismus, der verhindern soll, dass disziplinarisch auffällig gewordene Berufstätige vor Abschluss des Verfahrens den Mitgliedstaat wechseln.

Nun hat Deutschland zwei Monate Zeit, auf die Stellungnahme zu reagieren. Parallel dazu läuft seit dem 24. Januar 2019 ein zweites Verfahren gegen Deutschland wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung dieser Richtlinie.

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