Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 8/2019 v. 18.04.2019

Lohngleichheit von Frauen und Männern - Stellungnahme der BRAK

18.04.2019Newsletter

Die BRAK erachtet es in ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Bewertung der EU-Bestimmungen zur Umsetzung des vertraglich verankerten Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit als notwendig, weitere nicht verbindliche nationale sowie EU-Maßnahmen zu ergreifen, um die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung zu bekämpfen.

Nach Auffassung der BRAK wird der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zwar im öffentlichen Sektor tendenziell wirksam umgesetzt, anders wird dies jedoch für den Privatsektor bewertet. Auch die Verwendung von Systemen zur geschlechtsneutralen Arbeitsbewertung und Überprüfungen der Vergütungsstrukturen auf Arbeitgeberebene werden eher als unwirksam eingeschätzt. Als Hindernisse werden u.a. althergebrachte Merkmale von Tarifverhandlungssystemen, fehlende wirksame Entschädigungsregelungen sowie mangelnde Kenntnis bestehender Vorschriften genannt. Schutzmechanismen bei Entlassung oder anderen Benachteiligungen zugunsten des Arbeitnehmers seien jedoch sehr wirksam.

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