Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 02/2020

Lehrbeauftragter Rechtsanwalt hinreichend unabhängig – EuGH

06.02.2020Newsletter

Der EuGH hob am 4. Februar 2020 das Urteil des EuG in der Rechtssache C-515/17 P und C-561/17 P auf und entschied, dass ein Rechtsanwalt eine Universität, an der er unterrichtet, auch gerichtlich vertreten kann, wenn seine Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt ist.

Das EuG hatte zuvor in seinem Urteil argumentiert, dass eine solche Doppelstellung zu einem Verlust der anwaltlichen Unabhängigkeit im Sinne von Artikel 19 der Statuten des EuGH führt und wies die Klage als offensichtlich unzulässig ab.

Der EuGH stellte in seinem Urteil nun fest, dass es an der nach Artikel 19 der Statuten erforderlichen Unabhängigkeit fehlt, wenn der Rechtsanwalt innerhalb der durch ihn vertretenen juristischen Person über erhebliche administrative und finanzielle Befugnisse verfügt und seine Tätigkeiten daher der oberen Führungsebene zuzurechnen ist. Der Abschluss eines Vertrags über eine Lehrtätigkeit sei jedoch nicht mit einer solchen Situation vergleichbar, da die Lehrtätigkeit dem Rechtsanwalt keine solchen Befugnisse einräume. Deshalb hob der EuGH den angefochtenen Beschluss auf und verwies die Rechtssache an das EuG zurück.

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