Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 03/2020

Konsultation zum Haager Übereinkommen- KOM

20.02.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat im Februar 2020 eine öffentliche Konsultation zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- und Handelssachen veröffentlicht. Interessenträger haben bis zum 09. März 2020 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen. 

Das Abkommen ist das Ergebnis des im Jahr 2016 gestarteten „Judgments Project“ der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Die an dem Projekt teilnehmenden Staaten hatten sich im Juli 2019 auf den nun vorliegenden Vertragstext geeinigt. Die EU hat an dem Projekt von Anfang an mitgewirkt und die Vertragsinhalte mitverhandelt. Das Übereinkommen zielt darauf ab, den Zugang zu den Gerichten und die grenzüberschreitende Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen zu vereinfachen und effektiver zu gestalten. Art. 4 Abs. 1 des Übereinkommens sieht vor, dass Urteile der unterzeichnenden Staaten in anderen Vertragsstaaten automatisch anerkannt werden und auch ohne weitere Zwischenschritte vollstreckbar sind. Ausnahmen hiervon können nur auf abschließend aufgezählte Gründe in dem Übereinkommen gestützt werden.

Weiterführende Links: