Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 05/2020

Aktionsplan zur Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften

19.03.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 10. März 2020 auch einen langfristigen Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften veröffentlicht.

Der Aktionsplan zielt darauf ab, durch verschiedene Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung und Durchsetzung des Unionsrechts den Binnenmarkt zu vollenden und Wirtschaftswachstum hervorzurufen. Die Kommission legt dabei einen Schwerpunkt auf die Stärkung der präventiven Maßnahmen wie die Verhältnismäßigkeitsprüfung für neue und/oder geänderte Berufsausübungsregelungen nach der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie 2018/958).

Die Anwendung der Richtlinie will die Kommission künftig engmaschiger begleiten und überwachen. Zudem sieht die Kommission vor, eine „Single Market Enforcement Task Force“ (SMET), bestehend aus Mitgliedern der Kommission und den Mitgliedstaaten, zu errichten, welche die Umsetzung und Anwendung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten überwacht. Schließlich ergibt sich aus dem Aktionsplan, dass die Kommission im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren besser mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten will.

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