Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 06/2020

Konsultation zum jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Europa 2020 – KOM

02.04.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 24. März 2020 ein Konsultationsverfahren über den geplanten „jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Europa 2020“ eröffnet.

Erstmalig soll in diesem Jahr der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Europa erscheinen. Ziel der Kommission ist es, mit dem Bericht die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen und das notwendige Bewusstsein zu schaffen, damit Rechtsstaatlichkeit einen hohen Platz auf der Agenda der EU einnimmt. Inhaltlich soll der jährliche Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Europa den aktuellen Stand der Rechtsstaatlichkeit in der EU abbilden. Nach aktuellem Stand der Planung wird sich der Bericht auf eine Vielzahl an Informationsquellen stützen, darunter das EU-Justizbarometer, Daten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) sowie Daten von internationalen Organisationen. Die Auswahl der Kriterien soll darauf beruhen, dass sie für die Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit der EU direkt relevant sind. Die Konsultation beabsichtigt aus diesem Grund, gezielt Meinungen von Organisationen und Interessenträgern, die in den unterschiedlichen Bereichen der Rechtsstaatlichkeit tätig sind, zu sammeln. Interessenträger haben bis 4. Mai 2020 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.

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