Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2020

DAC-6 Fristverlängerungen – KOM

15.05.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, Fristen für den Informationsaustausch unter der sog. DAC-6 Richtlinie (EU) 2018/822 über den Informationsaustausch über grenzüberschreitende Steuergestaltungen um drei Monate zu verschieben. Der erste Austausch über Informationen zu grenzüberschreitende Gestaltungmodellen gemäß Annex IV der Richtlinie 2011/16/EU fände demnach beispielsweise am 31. Januar 2021 statt. Je nachdem, wie sich die Pandemie entwickelt, kann diese Frist ein weiteres Mal um bis zu nochmals drei Monate verschoben werden. Die DAC-6 Richtlinie soll nach wie vor ab dem 1. Juli 2020 angewendet werden. Nun müssen das Europäische Parlament und die Kommission die Richtlinie annehmen.

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