Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2020

Konsultation zum Jahresbericht Rechtsstaatlichkeit – BRAK

15.05.2020Newsletter

Die Europäische Kommission plant in diesem Jahr erstmals einen jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in der EU 2020 zu veröffentlichen und hat dazu eine Konsultation durchgeführt.

Ziel des zukünftig jährlich erscheinenden Berichts ist es, die Transparenz im Bereich Rechtsstaatlichkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erhöhen und das notwendige Bewusstsein zu schaffen, damit Rechtsstaatlichkeit einen hohen Platz auf der Agenda der EU einnimmt. Die Auswahl der Kriterien soll darauf beruhen, dass sie für die Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit der EU direkt relevant sind. Er soll nach aktuellen Planungen der Europäischen Kommission auf einem Monitoring der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit beruhen und sich auf eine Vielzahl an Informationsquellen stützen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich an der Konsultation beteiligt. In ihrer Stellungnahme 18/2020 vom Mai 2020 fordert die BRAK die Berücksichtigung der anwaltlichen Selbstverwaltung und der Unabhängigkeit der Kammern als Teil des Rechtstaats zu achten und dies im Bericht entsprechend zu berücksichtigen.

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