Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2020

Konsultation zum Rechtsakt digitale Dienste – KOM

12.06.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 2. Juni 2020 einen Fahrplan zum „Rechtsakt über digitale Dienste: Stärkung des Binnenmarkts und Verantwortlichkeiten der digitalen Dienstleister“ veröffentlicht und führt dazu eine Konsultation durch.

Ziel des Rechtsakts über digitale Dienste ist es, den digitalen Binnenmarkt durch einen neuen Rechtsrahmen für digitale Dienste und Plattformen zu stärken. Die Kommission hat im Vorfeld zu den Konsultationen festgestellt, dass eines der Hauptprobleme des bestehenden Rechtsrahmens für digitale Dienste die Fragmentierung sowie die unterschiedliche Anwendung und Durchsetzung des bestehenden Unionsrechts in den Mitgliedstaaten ist. Aus diesem Grund möchte sie herausfinden, ob es einer Anpassung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce-Richtlinie) bedarf. Was die Haftung für digitale Dienste betrifft, will die Initiative dazu beitragen, die Verantwortlichkeit der Anbieter zu erhöhen. Im Rahmen der Initiative soll deshalb ein Haftungsregime für digitale Dienstleister entwickelt werden. Interessensträger können Stellungnahmen zum Fahrplan bis zum 30. Juni 2020 abgeben und sich bis zum 8. September 2020 am Konsultationsverfahren beteiligen.

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