Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2020

Entwurf eines Initiativberichts zum Europäischen Haftbefehl – EP

17.09.2020Newsletter

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP (LIBE) bereitet derzeit einen Initiativbericht über die Umsetzung des Europäischen Haftbefehls (EuHB) und die Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten vor. Berichterstatter ist Javier Zarzalejos (EVP; Spanien), der nun seinen Entwurf für den Bericht vorgelegt hat, der in der kommenden Woche im Ausschuss vorgestellt wird.

Der Berichtsentwurf geht u. a. auf die Konflikte ein, die sich in Zusammenhang mit der Richtlinie EU 2013/48 über den Zugang zum Rechtsbeistand stellen und betont, dass ein harmonisiertes EuHB-Verfahren dem sog. forum shopping vorbeugt. Angesprochen werden ferner auch Probleme hinsichtlich der beiderseitigen Strafbarkeit, der Ausstellung von EuHBs für geringfügige Straftaten sowie hinsichtlich Verhältnismäßigkeit, Fristen und in absentia-Urteilen.

Der Berichtsentwurf betont weiter, wie wichtig Trainings u. a. von Strafverteidigern für die Instrumente der gegenseitigen Anerkennung sind. Die Kommission wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, Mittel für Trainings bereitzustellen und eine entsprechende Plattform einzurichten. Der Berichtsentwurf fordert zudem Instrumente zum Schutz der Verfahrensgarantien, beispielsweise in Bezug auf Haftbedingungen der Untersuchungshaft. Ferner stellt der Entwurf fest, dass, auch wenn gegen einen Staat ein Verfahren nach Art. 7 EUV wegen Verstoßes gegen die EU-Grundwerte eingeleitet worden ist, im Einzelfall festgestellt werden muss, ob die Grundrechte des Auszuliefernden derart gefährdet sind, dass eine Auslieferung nicht möglich ist. Mithin ergibt sich aus der Einleitung eines solchen Verfahrens demnach kein Automatismus dergestalt, dass in einen solchen Staat nicht ausgeliefert werden könne.

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