Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2020

Vorschlag für eine Übergangsverordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet – KOM

17.09.2020Newsletter

Vorschlag für eine Übergangsverordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet – KOM

Die Europäische Kommission hat am 10. September 2020 einen Vorschlag für eine Übergangsvorordnung vorgelegt, damit Kommunikationsdienste weiterhin freiwillig zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet beitragen können.

Diese ist demnach erforderlich, da am 21. Dezember 2020 der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation vollständig anwendbar wird und dadurch bestimmte Online-Kommunikationsdienste wie Webmail oder Messaging-Dienste in den Anwendungsbereich der e-Privacy-Richtlinie fallen. Diese enthält jedoch keine Rechtsgrundlage für die freiwillige Verarbeitung von Inhalten zum Zwecke der Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet, weswegen die Anbieter zu diesem Datum ihre Mitwirkung einstellen müssten. Die freiwillige Mitarbeit der Diensteanbieter leistet jedoch einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs im Internet. Enthalten sind insbesondere Garantien zur Wahrung der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten.

Nun müssen das EP und der Rat den Vorschlag annehmen. Die Regeln sollen dann bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.

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