Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2020

Richterliche Unabhängigkeit in Rumänien – EuGH

01.10.2020Newsletter

EuGH-Generalanwalt Michal Bobek hat dem EuGH am 23. September 2020 seine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen C-83/19, C-127/19, C-195/19 sowie den Rechtssachen C291/19, C-355/19 und C397/19 zur richterlichen und staatsanwaltlichen Unabhängigkeit in Rumänien vorgelegt.

In den Schlussanträgen verstoßen laut Auffassung des Generalanwalts die vorläufige Ernennung des Chefjustizinspekteurs und die nationalen Vorschriften über die Errichtung einer besonderen staatsanwaltschaftlichen Abteilung mit ausschließlicher Zuständigkeit für von Richtern und Staatsanwälten begangene Straftaten gegen das Unionsrecht. Hintergrund waren die zwischen September 2018 und März 2019 verabschiedeten Dringlichkeitsverordnungen, mit denen die im Rahmen des EU-Beitritts Rumäniens 2004 erlassenen „Justizgesetze“ angepasst werden sollten. In seinen Anträgen schlägt Bobek vor, zu entscheiden, dass das Unionsrecht weder nationalen Vorschriften über die Staatshaftung für Justizirrtümer noch der Möglichkeit für den Staat, anschließend in Fällen von bösem Glauben oder grober Fahrlässigkeit gegen den betreffenden Richter eine Regressklage wegen zivilrechtlicher Haftung zu erheben, entgegensteht. Allerdings müssen diese Verfahren ausreichende Garantien bieten, um sicherzustellen, dass Richter und Staatsanwälte bei ihren Entscheidungen weder unmittelbarem noch mittelbarem Druck ausgesetzt sind.

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